Arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Internet
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Die digitale Welt ist nicht nur ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Arbeitsplatzes geworden, sie nimmt auch immer größeren Raum in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und damit auch in der Betriebsratsarbeit ein. Unternehmen richten Facebook-Seiten ein, fordern ihre Mitarbeiter zum Twittern auf und Bewerber werden via Facebook und Twitter überprüft. Immer dann, wenn beim privaten Netzwerken Unternehmensinteressen berührt sind, kann es dem Betriebsrat nicht egal sein, wie sich die Mitarbeiter im Netz verhalten.
Sobald aber auch während der Arbeitszeit privat in sozialen Netzwerken gesurft wird, kommt ganz schnell die betriebliche Mitbestimmung zum Tragen. Denn der Arbeitgeber kann den Einsatz von Social-Media-Plattformen zwar regeln und überwachen, doch hat er dabei die Rechte des Betriebsrates ebenso zu berücksichtigen wie die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Arbeitnehmer.